Mission 12 - Pflicht ab 2025

Barrierefreiheit - Sichtbarkeit für wirklich alle

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Viele Unternehmen müssen ihre Websites, Shops und Apps ab sofort barrierefrei anbieten - und wissen es noch nicht. Wer betroffen ist, was zu tun ist und wie du das umsetzt: hier der Überblick.

Barrierefreiheit ist kein "nice to have" mehr. Seit Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Ich zeige dir hier den kompakten Überblick und verweise auf die umfangreiche Checkliste bei webaccessibility.de, die alle Prüfpunkte im Detail durchgeht.
Barrierefreiheit ist kein "nice to have" mehr. Seit Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Ich zeige dir hier den kompakten Überblick und verweise auf die umfangreiche Checkliste bei webaccessibility.de, die alle Prüfpunkte im Detail durchgeht.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein - unabhängig davon, ob sie sich an öffentliche Einrichtungen richten oder nicht.

Wer ist betroffen?

Die Kurzfassung: fast jedes Unternehmen, das digital verkauft, informiert oder Termine anbietet, muss prüfen, ob es unter das BFSG fällt. Konkret betrifft es unter anderem:

  • Onlineshops - fast alle E-Commerce-Auftritte mit Verbraucherverkauf
  • Online-Buchungssysteme - Termine, Reisen, Tickets, Hotels
  • Bank- und Finanzdienstleistungen - Online-Banking, Kredit-Antragsformulare
  • Verkehr und Kommunikation - Fahrplanauskunft, Telekommunikationsdienste, Messenger
  • Apps und Software - Wenn sie an Verbraucher gerichtet sind

Ausnahmen: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz) sind teilweise befreit - aber nicht immer. Wer B2B-only unterwegs ist, ist meist nicht betroffen. Detailregelung im Zweifel prüfen.

Umfangreiche Prüfliste bei webaccessibility.de

Auf meiner Schwester-Site webaccessibility.de findest du das komplette Ratgeber-Portal zum Thema WCAG und BFSG - mit vielen Praxis-Anleitungen und einer detaillierten Barrierefreiheits-Checkliste, die alle Prüfpunkte einzeln durchgeht.

Was WCAG 2.2 fordert - die Kurzfassung

Der internationale Standard heißt WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Er ist in vier Prinzipien gegliedert - jede Website muss diese vier erfüllen:

1. Wahrnehmbar

  • Alle Bilder haben aussagekräftige Alt-Texte
  • Videos haben Untertitel, Audio-Inhalte haben Transkripte
  • Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sind ausreichend (Level AA: 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift)
  • Inhalte sind nicht nur durch Farbe kodiert (Rot-Grün-Blinde sehen dann nichts)

2. Bedienbar

  • Alle Funktionen sind per Tastatur nutzbar (nicht nur per Maus)
  • Nutzer haben genügend Zeit für Interaktionen (keine schnellen Weiterleitungen)
  • Keine blitzenden oder blinkenden Inhalte (Epilepsie-Risiko)
  • Navigation ist konsistent und vorhersehbar, Skip-Links vorhanden

3. Verständlich

  • Sprache der Seite ist im HTML deklariert (lang-Attribut)
  • Formulare haben klare Fehler-Meldungen und beschriftete Felder
  • Sprache ist möglichst einfach, Fachbegriffe werden erklärt

4. Robust

  • Sauberes semantisches HTML - Screenreader können den Inhalt korrekt interpretieren
  • ARIA-Attribute nur wo nötig und korrekt eingesetzt
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien (NVDA, VoiceOver, Screenreader-Apps)

Was bringt Barrierefreiheit außer der Pflicht?

Barrierefreie Websites sind meist auch besser für alle anderen Nutzer. Konkrete Vorteile:

  • Bessere SEO-Werte - Google mag semantisches HTML, gute Kontraste, klare Struktur
  • Höhere Performance - schlanker HTML-Aufbau, weniger visuelle Klimmzüge
  • Größere Zielgruppe - rund 10 Prozent aller Nutzer haben eine dauerhafte oder situative Einschränkung
  • Weniger Abmahnrisiko - seit 2025 sind Klagen und Beschwerden möglich

Wie ich das umsetze

Barrierefreiheit ist bei mir kein Aufsatz, sondern Standard bei jedem Webdesign-Projekt. Konkret bedeutet das:

  • Semantische HTML5-Struktur (main, article, section, nav, aside) mit ARIA-Labels wo nötig
  • Skip-Link zum Hauptinhalt, sichtbarer Fokus-Rahmen
  • Farbkontraste WCAG AA/AAA - überprüfe ich auf dieser Site selbst (Cream auf Nachtblau: 15:1, Aqua auf Nachtblau: 7.5:1)
  • prefers-reduced-motion respektiert - alle Animationen aus für Nutzer, die das eingestellt haben
  • Alt-Texte auf allen Bildern, Bildunterschriften wo hilfreich
  • Formulare mit klaren Labels, Fehlermeldungen im Klartext
  • Tastatur-Test in jedem Projekt: kannst du die Seite ohne Maus komplett nutzen?

Zwei nützliche Anlaufstellen zum Thema

webaccessibility.de - das komplette Ratgeber-Portal mit Praxis-Anleitungen zu WCAG 2.2 und BFSG.

webaccessibility.de/checkliste/ - die detaillierte Prüfliste, die alle relevanten Prüfpunkte einzeln durchgeht. Ideal für Selbsttest oder als Grundlage für eine Web-Agentur.

Was ich für dich mache

  • Audit deiner bestehenden Website - technische Prüfung nach WCAG 2.2, Priorisierung der Handlungsbedarfe, ehrlicher Bericht
  • Umsetzung der Anpassungen - Kontraste, Alt-Texte, ARIA-Labels, semantisches HTML, Fokus-Handling, Formulare
  • Erklärung zur Barrierefreiheit - Pflicht-Anhang zur BFSG-Umsetzung, ich schreibe sie für dich als Vorlage
  • Feedback-Mechanismus einrichten - Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden wollen (BFSG-Pflicht)

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